Bildungskredit für Studenten
Beim Bildungskredit handelt es sich um einen Sonderfall im Bereich der Studienkredite: Das Darlehen wird von der Bundesregierung finanziell gefördert, wodurch die Finanzierungskosten im Vergleich mit den Krediten privatwirtschaftlicher Banken vergleichsweise gering ausfallen.
Auf der anderen Seite unterliegt der Bildungskredit damit auch bestimmten Förderungsrichtlinien: Er kann nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt werden.
An wen richtet sich der Bildungskredit?
Der Bildungskredit wird generell an Studierende im Hauptstudium sowie an Auszubildende im fortgeschrittenen Stadium einer berufsqualifizierenden Ausbildung vergeben. Studierende müssen damit ihre Zwischenprüfung erfolgreich absolviert haben oder einen Nachweis über eine vergleichbare Ausbildung führen. Auch ein Aufbau- oder Zusatzstudium kann gefördert werden.
Die Förderungsgrenzen werden normalerweise durch das Ende des 12. Studiensemesters sowie ein maximales Alter des Förderungsberechtigten von 36 Jahren markiert.
Anders als das Bafög ist der Bildungskredit übrigens unabhängig vom Einkommen der Eltern und kann auch zusätzlich zum Bafög bezogen werden.
Modalitäten des Darlehens
Der Bildungskredit wird im Regelfall für maximal 2 Jahre mit jeweils 300 Euro monatlich ausbezahlt. Es sind aber auch geringere Beträge sowie auch eine begrenzte Einmalzahlung im Rahmen des Kreditvolumens möglich.
Das Darlehen verfügt über einen variablen Zinssatz und wird alle 6 Monate, zum 1. April sowie zum 1. Oktober angepasst. Der Kredit wird direkt ab Auszahlung verzinst, die Zinsen selbst werden jedoch bis zum Beginn der Rückzahlung gestundet.
Rückzahlung
Der Rückzahlungszeitraum beginnt 4 Jahre nach Auszahlung der ersten Rate, die Rückzahlungsrate beträgt 120 Euro im Monat. Es besteht die Möglichkeit, dass Darlehen teilweise oder vollständig vorzeitig zurückzuzahlen.
Bildungskredit Online
Informationen zum Bildungskredit im Internet sowie die entsprechende Antragsformulare gibt es direkt beim Bundesverwaltungsamt.