Das Studienbeitragsdarlehen
Beim Studienbeitragsdarlehen handelt es sich im Prinzip um eine - kostenpflichtige - "Stundung" der Studiengebühren: Studierende können die Studienbeiträge über ein Darlehen finanzieren und dieses nach Abschluss des Studiums zurückzahlen. Dadurch soll es Studenten ungeachtet der finanziellen Verhältnisse ermöglicht werden, ein Studium zu finanzieren.
Länderspezifisch
Die Bedingungen für das Studienbeitragsdarlehen variieren von Bundesland zu Bundesland, es empfiehlt sich daher in jedem Fall, aktuelle Informationen des jeweiligen Landes einzuholen. Zuständig für die Vergabe des Darlehens sind die Banken der Länder sowie stellenweise die KfW-Förderbank. Informationen und Formulare zur Antragstellung stellen meist die Hochschulen sowie die zuständigen Banken bereit.
Darlehensberechtigt
Das Darlehen wird prinzipiell für ein Erststudium an einer Hochschule gewährt. Für den Antragssteller muss in der Regel eine Beitragspflicht zur Zahlung von Studienbeiträgen bestehen, zudem bestehen meist Altersgrenzen, die von Bundesland zu Bundesland leicht variieren.
Das Darlehen wird ohne Berücksichtigung der eigenen Vermögensverhältnisse vergeben. Das Einkommen der Eltern sowie der zusätzliche Bezug von Bafög spielen daher keine Rolle bei der Kreditvergabe. Nach Angabe der Banken ist keine Bonitätsprüfung erforderlich.
Auszahlung und Darlehenskonditionen
Auch die Konditionen für das Studienbeitragsdarlehen können sich zwischen den einzelnen Ländern unterscheiden. Der Zinssatz ist variabel, als Grundlage dient das allgemeine Zinsniveau in Form des EURIBOR. Teilweise wird auch ein Höchstzinssatz vereinbart, so dass bei steigenden Zinsen eine Obergrenze für den Zinssatz existiert.
Die Zahlungen des Darlehens erfolgen in der Regel direkt an die Hochschule, es existiert eine zeitliche Begrenzung der Auszahlung, in den meisten Fällen in Form von Hochschulsemestern.
Rückzahlung
Die Rückzahlung des Studienbeitragdarlehens erfolgt nach dem Ende des Studiums und dem Ablauf einer tilgungsfreien Zeit ("Karenzphase"). Interessant ist die Möglichkeit der "Kappung" des Darlehens: Übersteigt die Summe aus Studienbeitragsdarlehen, Bafög und aufgelaufenen Zinsen einen bestimmten Höchstbetrag, wird der überschüssige Betrag erlassen. Auch hier gelten wiederum länderspezifische Regelungen.